Der Bundesgerichtshof stärkt bei einer vorsätzlichen Fortführung des Unternehmens trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit die Rechte geschädigter Gläubiger
Der Bundesgerichtshof stärkt bei einer vorsätzlichen Fortführung des Unternehmens trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit die Rechte geschädigter Gläubiger – Urteil BGH II ZR 164/20, Urteil vom 27.07.2021 Für Gläubiger sehr ärgerlich ist die Situation, dass ihr Vertragspartner für sie unerkannt zahlungsunfähig und (bei entsprechender Rechtsform wie z.B. GmbH) insolvenzantragspflichtig ist, dass aber der Vertragspartner trotzdem vorsätzlich so…
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