Verspätete Insolvenzantragstellung und Haftung des Geschäftsführers: Der Bundesgerichtshof verschärft die Haftungsrechtsprechung
Das Arbeiten mit juristischen Personen als formellem Unternehmensträger – wie z.B. mit GmbHs – hat im Einzelfall viele Vorteile. Eine vom Gesetzgeber bewusst gewollte Rechtsfolge ist allerdings, dass solche Unternehmen in einer Unternehmenskrise bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sehr frühe Insolvenzantragspflichten haben. Diese „Insolvenzreife“ wird allerdings von den Unternehmen und deren Organen oft weder gekannt noch…
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