Forderungsbeitreibung, Insolvenzanfechtung und Anwaltshaftung
Wie man sich als Gegner und Opfer einer Insolvenzanfechtung möglicherweise schadlos halten kann: Ansprüche von Insolvenzverwaltern gemäß §§ 129 ff. InsO auf Insolvenzanfechtung lauten meist auf die Rückzahlung bezahlter Beträge. Oft gehen den Zahlungen des späteren Schuldners (vor seiner Insolvenz) an den Gläubiger als späterer Anfechtungsgegner gegenüber dem Insolvenzverwalter Beitreibungen vorgerichtlicher und gerichtlicher Art sowie…
Details