Neues zur sachgrundlosen Befristung des Arbeitsvertrags: Zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots?
Das war schon fast eine unendliche Geschichte: Der Gesetzgeber regelt in § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) die Zulässigkeit von sachgrundlosen Befristungen. Teil dieser Regelung ist ein sogenanntes „Vorbeschäftigungsverbot“, nach dem sachgrundlose Befristungen dann nicht zulässig sind, wenn zwischen den Parteien des befristeten Arbeitsvertrags früher bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Dieses Vorbeschäftigungsverbot war unbefristet. D.h.,…
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