Ach, wär mein Bild doch auch so viel wert…
Wohin Datenschutzrecht führen kann, zeigt exemplarisch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.9.2020 – Az. 2 SA 358 / 20. Ein Arbeitgeber übersandt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, dass das Profil eines ehemaligen Arbeitnehmers weiterhin im Internet abrufbar war, ein Verstoß gegen § 17 DSGVO. In zweiter Instanz verurteilte es den Arbeitgeber zu einem Schmerzensgeldanspruch in…
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