Corona und Strafbarkeit
Wer gegen behördliche Anordnungen verstößt (Quarantäne oder Ausgehsperre u.a.), der kann sich strafbar machen. Wer sich daher an Platzverweise oder Betretungsverbote von öffentlichen Plätzen zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. b1 IfSG nicht hält, macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden. Ob diese…
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