§ 35 BtMG – Therapie anstatt Strafe
egen die entsprechenden Voraussetzungen des § 35 BtMG vor, kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für die Durchführung einer Therapie zurückgestellt werden.
Detailsegen die entsprechenden Voraussetzungen des § 35 BtMG vor, kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für die Durchführung einer Therapie zurückgestellt werden.
DetailsVielfach stehen Erben vor der Frage, ob sie eine angefallene Erbschaft ausschlagen sollen. Die Frage stellt sich immer dann, wenn zu befürchten ist, dass der Erblasser nur Schulden hinterlassen hat.
DetailsSabbaticals sind der Traum vieler gestresster Arbeitnehmer – einmal mit dem Fahrrad nach Feuerland, mit dem Wohnmobil ans Nordkap, ein Jahr lang nur das Ferienhaus ausbauen und genießen: Die Ideen…
DetailsMit dem Urteil 8 AZR 371/20 vom 28.10.2021 hatte das Bundesarbeitsgericht über einen Verstoß eines Arbeitgebers gegen ein Benachteiligungsverbot bezüglich einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin nach dem AGG zu urteilen. Die Arbeitnehmerin…
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