Insolvenzanfechtungsrisiken durch Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Wenn man gegen einen anderen eine Forderung hat und der geht in Insolvenz, darf man nie nicht weiter verklagen oder gegen ihn Zwangs vollstrecken, auch wenn man schon ein Zahlungstitel hat. Man muss im eröffneten Insolvenzverfahren die Forderung anmelden, wenn man als Gläubiger an einer späteren Verteilung von Quoten Anteil haben will. Die Forderungsanmeldung ist…
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