„Arschloch“ ist nicht „Arschloch“. Oder: Warum nicht jede Beleidigung durch einen Arbeitnehmer sicher zu einer außerordentlichen Kündigung führt.
Ein langjähriger in einem Kleinbetrieb angestellter Bauarbeiter nannte im Rahmen einer emotional geführten Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber diesen „Arschloch“.Der kündigte – erbost – außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Das Ganze ging vor Gericht das Landesarbeitsgericht Köln entschied in zweiter Instanz (Urteil vom 04.07.2019, Az. 7 Sa 38/19)Es entschied, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam sei und dass lediglich…
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