Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung durch Gläubiger oder „Nicht alles klappt im Eigenbau“
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person ist die nachfolgende Restschuldbefreiung im Regelfall das wesentliche Ziel des Schuldners – und zugleich der große Ärger des Gläubigers, der Jahre nach Begründung der Forderung in aller Regel bestenfalls einen geringen Prozentsatz seiner Forderung erhält.Forderungen mit bestimmten besonders bösen Entstehungsgründen ( auf juristisch: „vorsätzlich deliktische Forderungen“) können…
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