Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers: Auch kuriose außerordentliche Kündigungsgründe können greifen!
Es gibt für fristlose Kündigungen eines Arbeitsvertrags gegenüber Arbeitnehmern einen – sagen wir mal – üblichen Katalog von wichtigen Kündigungsgründen, die natürlich alle im Einzelfall einer Überprüfung bedürfen (Diebstähle, Unterschlagungen, körperliche Angriffe, Selbstbeurlaubung.….) Ein Lagerist aus dem Bereich Siegburg musste nun feststellen, dass das Gesetz die fristlose Kündigung allerdings nicht zwingend auf solche übliche Kündigungsgründe…
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