„Wenn Du es eilig hast, handle bitte auch so – sonst kann ich dich nicht ernst nehmen!“
Der Leser dieses Beitrags wird sich fragen, wer in welcher Situation welchem Gesprächspartner gegenüber diesen fast schon etwas säuerlichen Satz losgelassen hat. Nein, es handelt sich nicht um eine Kommunikation zwischen Elternteil und pubertären Kinde…, sondern um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz! Warum dies? Weil die Rechtsordnung in verschiedenen inhaltlich rechtlichen wie prozessrechtlichen Konstellationen genau so argumentiert.…
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