„Her mit dem gezahlten Lohn“
Oder: Wie schwer ist es, bezahlten Lohn von einem Arbeitnehmer zurückzubekommen, wenn man meint, dieser habe nichts oder zu wenig getan? Eine krachende Niederlage vor der Arbeitsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern erlitte ein Arbeitgeber, der gegen Rest-Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis versuchte, mit seiner Ansicht nach gegebenen Rückzahlungsansprüchen aufzurechnen. Diese sollten sich daraus begründen, dass er den…
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